Meldung vom 06.04.2023
Die letzten bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen laufen zum 7. April 2023 aus.
Ab diesem Zeitpunkt bestehen somit keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf zu treffende Corona-Schutzmaßnahmen.
Im Rahmen der Ausübung des Hausrechts im pflichtgemäßen Ermessen des*der Betreiber*in einer psychotherapeutischen Praxis können grundsätzlich auch weiterhin Corona-Schutzmaßnahmen getroffen werden.