Dabei wurde deutlich: Eine Beitragserhöhung ist nicht zu vermeiden. Neben den allgemeinen Aufgaben der Kammer auf Landes- und Bundesebene sind in den vergangenen Jahren die Aktivitäten zur politischen Vertretung der Belange der Psychologischen Psychotherapeut/innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen sowie die Belange des gesamten Berufsstandes z.B. durch die Ausbildungsreform erheblich gestiegen. Die Kammer zählt Jahr für Jahr mehr Mitglieder, wodurch sich auch eine immer höhere Anzahl an Mitgliedern und Patient/innen mit Fragen an die Kammer wenden. Auch die neuen Weiterbildungen und der demnächst auszugebende Heilberufeausweis (HBA/ePtA) brauchen die nötige Vorbereitung und Begleitung. Die Kammer ist ferner mit ihren Ausschüssen und Kommissionen im politischen Umfeld stark vertreten. Ein guter Teil der Beitragsanpassung ist auch wieder der Inflation geschuldet und stellt deshalb nur einen Verlustausgleich dar.
Trotz dieser fortlaufend gewachsenen finanziellen Belastungen konnten die Mitgliedsbeiträge seit 2014 unverändert gehalten werden. Ab 2020 ist nun jedoch eine Erhöhung der Regelbeitragssätze um jeweils 55 € sowie ein Mindestbeitrag von 105 € notwendig. Angestrebt wird, die Mitgliedsbeiträge nun wieder einige Jahre stabil halten zu können. Neben den unterschiedlichen Beitragsgruppen für Angestellte und Niedergelassenen sieht die Beitragsordnung weiterhin die Möglichkeit vor, eine Beitragsermäßigung beantragen zu können, wenn die in der Beitragsordnung aufgeführten Tatbestände erfüllt sind. Die Delegierten verabschiedeten die Änderung der Beitragsordnung mit wenigen Enthaltungen und den Haushaltsplan 2020 einstimmig.
Versorgungswerk – Diskussion zur Abschaffung der Alterszugangsgrenze
Vorstandsmitglied Anke Pielsticker gab einen Überblick über die Funktionen und Eckdaten des Versorgungswerks (Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung) und die dort anstehende Abstimmung zur Abschaffung der Zugangsaltersgrenze für Psychotherapeut/innen ab 55 Jahren. Eine Altersgrenze ist auf Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) e. V. bei den meisten berufsständischen Versorgungseinrichtungen bereits abgeschafft worden. Frau Pielsticker stellte Überlegungen zur Abschaffung sowie berufspolitische Gründe und eine rechtliche Einschätzung dafür vor. Auch die anwesenden Delegierten plädieren nach einer Meinungsabfrage für die Abschaffung der Alterszugangsgrenze. Die Abstimmung zu dieser Frage steht vorausschlicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats des Versorgungswerks.
Neuregelung zu amtlichen Verlautbarungen der Kammer
Die Delegiertenversammlung hat beschlossen, eine neue gesetzliche Regelung zu nutzen, nach der amtliche Verlautbarungen (insbes. Beschlüsse zu den Kammersatzungen) nicht mehr zwingend im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden müssen, sondern auch eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Kammer für eine wirksame Veröffentlichung genügt. Die Delegierten haben dafür einen Beschluss zur Änderung der Satzung der Kammer gefasst, der ab 1. Januar 2020 wirksam wird. Die Nutzung der eigenen Internetseite als Veröffentlichungsorgan spart zukünftig Kosten sowie Verwaltungsaufwand ein und bedeutet für die Mitglieder auch eine leichtere Möglichkeit, Beschlüsse der Delegiertenversammlung nachzulesen.