Meldung vom 14.11.2022
Die Delegiertenversammlung des Verbands Freier Berufe in Bayern beschloss am 9. November 2022 einstimmig eine Resolution zur Erhaltung des Fremdbesitzverbotes bezüglich der Niederlassungen Freier Berufe:
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Bundesjustizministerium werden gebeten, sich für entsprechende Regelungen im Berufsrecht der verkammerten und nicht verkammerten Freien Berufe stark zu machen, die sicherstellen, dass Fremdinvestoren, die ausschließlich Kapital einbringen, von der Gründung und dem Betrieb von Niederlassungen der Freien Berufe ausgeschlossen werden. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gehören zu den Grundpfeilern freiberuflicher Berufsbilder, welche aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses und der Dienste für Gemeinschaftsgüter substanziell sind und deren Qualität sichern. Wirtschaftliche Interessen dürfen Mandant*innen-, Patient*innen- oder Kund*inneninteressen nicht vorgehen.