Meldung vom 20.03.2020
Die Ausbreitung des Coronavirus sowie die aktuellen, restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung dieser Pandemie führen nicht nur zu einer erheblichen Belastung und Verunsicherung in der Bevölkerung, sondern auch zu einer starken Beeinträchtigung für den Arbeitsalltag von Psychotherapeut*innen.
Dies betrifft unter anderem auch die Erfüllung der Fortbildungspflicht. Aktuell sind Veranstaltungen für die nächste Zeit abgesagt oder können wegen der Gefahr der weiteren Verbreitung des Coronavirus nicht besucht werden. Einige Kammermitglieder stehen damit vor dem Problem, Fortbildungspunkte, mit denen sie fest gerechnet haben, nicht zu erhalten. Somit ist bei einigen Kammermitgliedern das Erreichen von 250 Fortbildungspunkten im aktuellen Fünfjahreszeitraum erschwert bzw. unmöglich. Bisher müssen Psychotherapeut*innen bei einem fehlenden bzw. verspäteten Nachweis bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit Sanktionen rechnen.
Der Kammer ist diese Problematik bewusst und hat sich bereits an die KVB gewandt. Auch bei der KVB stößt die aktuelle erschwerte Situation auf Verständnis. Aktuell sind daher Regelungen für eine Verlängerung des Fünfjahreszeitraums bei der KVB in Abstimmung.
Sobald es hierzu eine endgültige Entscheidung gibt, wird die PTK Bayern darüber informieren.