Psychotherapeutenkammer Bayern

Presseerklärung Präventionsgesetz

Pressemitteilung
01. März 2005 - Am 18.02.2005 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Präventionsgesetz in den Bundestag eingebracht. Es soll einen für die zukünftige Gesundheitsversorgung und die Stabilität des Gesundheitswesens ganz wesentlichen Bereich, nämlich die gesundheitliche Prävention fördern.

Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten begrüßt dieses Vorhaben, weil es darauf abzielt, einen lange überfälligen Trendwechsel im deutschen Gesundheitswesen einzuleiten. Die eigentlich uralte Erkenntnis, dass Vorbeugen besser ist als heilen, wird in den Strukturen und Konzepten der Gesundheitsversorgung bis heute missachtet. Dabei hat die Forschung der letzten 20 bis 30 Jahre hinreichend Erkenntnisse erbracht über gesundheitliches Risikoverhalten (in den Bereichen Ernährung, Bewegungsverhalten, Belastungsverarbeitung), über sozialstrukturelle Bedingungen, die Gesundheit erschweren und Krankheit begünstigen, und über Konzepte zur Förderung von Gesundheitsverhalten und von gesundheitsförderlichen Lebenswelten.

Nur: es fehlte bislang ein Anreiz für die Kostenträger und gesellschaftlichen Institutionen, diese Erkenntnisse auch wirklich umzusetzen und entsprechende Finanzmittel sachgerecht einzusetzen. Das Präventionsgesetz soll diese nun liefern.

Ob es allerdings dazu in der Lage ist, die grundlegende und notwendige Trendwende einzuleiten, bezweifelt Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der Kammer. Denn es ist nicht nur so, dass die Finanzmittel, die nunmehr für Prävention eingesetzt werden sollen, im Verhältnis zu den übrigen Ausgaben der Gesundheitsversorgung verschwindend gering sind (Tropfen auf den heißen Stein). Auch die mit dem Gesetz geschaffenen Strukturen sind kompliziert und umständlich und lassen viele ermüdende Beratungen über Schwerpunkte, Verfahrensweisen und Formen der Umsetzung erwarten, die letztlich zu Lobbyauseinandersetzungen verkommen könnten.

Schließlich muss leider festgehalten werden, dass die Konzepte der Prävention, die hier zu Grunde gelegt werden, nicht dem neuesten Stand der Forschung entsprechen und aktuelle Erkenntnisse der Gesundheitsforschung ignorieren. Beispielsweise ist längst durch viele Studien belegt, dass die Krankheitskosten heute – und in Zukunft noch mehr – durch psychische Störungen und deren Auswirkungen bedingt sind. Psychosoziale Faktoren spielen bei vielen weiteren, körperlichen Krankheiten eine wesentliche Rolle für die Entstehung und Aufrechterhaltung.

Dennoch sind entsprechende psychotherapeutische Fachkompetenzen, und überhaupt Vertreter der Psychologen und psychosozialen Berufe, in den vielen Fachgremien, die mit dem Gesetz geschaffen werden, nicht ausdrücklich vertreten bzw. einbezogen. Dies lässt erwarten, dass Prävention, wie in vielen gescheiterten Projekten der letzten 20-30 Jahre, erneut auf rein somatische Früherkennung und Training von Verhaltensänderungen reduziert wird, während die ursächlichen psychosozialen Faktoren und die Verhältnisprävention nicht hinreichend wahrgenommen und in der Umsetzung berücksichtigt werden.

Zu fordern ist zudem, dass Projekte, die mit Mitteln aus der Präventionsgesetzgebung finanziert werden, über eine adäquate Evaluation/Begleitforschung verfügen, so dass nur solche Projekte, die wirklich zu erfolgreichen Ergebnissen führen, auch auf Dauer verfolgt werden.

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