Eigene Website: neue Infos für Kammermitglieder
05. August 2009 -
Immer wieder werden wir gefragt, welche Informationen auf der privaten Website einer/eines Psychotherapeut/in/en veröffentlicht werden dürfen und welche Angaben vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben tunlichst zu vermeiden sind.
Hierfür haben wir im geschlossenen Mitgliederbereich das Dokument 'Allgemeine Informationspflichten nach § 5 Telemediengesetz' aktualisiert und zusätzlich dort weitere wertvolle Hinweise und Tipps für die Kammermitglieder zusammengestellt.