Bundestag verbessert psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
20. Oktober 2008 -
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) verabschiedet. Damit hat das Parlament eine 20prozentige Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beschlossen. Diese Quote entspricht dem Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Wohnbevölkerung.
Die PTK Bayern hat durch ihre repräsentative Umfrage zu psychotherapeutischen Versorgungsangeboten für Kinder und Jugendliche, die im Frühjahr 2008 veröffentlicht wurde, erheblich dazu beigetragen, dass aufgrund nun vorliegender objektiver Daten die Bundesregierung davon überzeugt werden konnte, dass die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszubauen ist., so Peter Lehndorfer, Vizepräsident der PTK Bayern. Durch Gespräche mit Ministerpräsident Beckstein und Sozialministerin Stewens konnte erreicht werden, dass sich Bayern im Bundesrat für eine Mindestquote von 20% ausgesprochen hat.
Konkret bedeutet dies, dass nun in jedem Planungsgebiet berechnet werden muss, wie hoch der Anteil der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist, die dort ausschließlich Kinder und Jugendlichen behandeln. Daraus ergibt sich dann, wie viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, in der jeweiligen Region neu zuzulassen sind. Den genauen Rechenweg hierfür wird der Gemeinsame Bundesausschuss vorgeben.
Die Einführung der Mindestquote führt dazu, dass lange Wartezeiten abgebaut werden, Kinder und Jugendliche einer adäquaten Behandlung zugeführt und damit Leid und Chronifizierung abgebaut werden kann.
Mit dem GKV-OrgWG wird außerdem die Altersgrenze für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten von derzeit 68 Jahren aufgehoben. Dass der Gesetzgeber gleichzeitig klarstellte, dass auch halbe Praxissitze auszuschreiben sind, wenn auf eine halbe Zulassung verzichtet wird, verbessert auch für den psychotherapeutischen Nachwuchs die Möglichkeit der Zulassung in eigener Praxis.