Die PTK Bayern ist in Sorge, dass gerade in Bezug auf die psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Menschen das Gesundheitssystem nachhaltig beschädigt wird und zukunftsorientierte Weichenstellungen unterlassen werden. Nach wie vor müssen Patient/innen in Bayern im Durchschnitt 20 Wochen auf den Beginn einer Psychotherapie warten, in manchen ländlichen Regionen sogar über 32 Wochen wie im Landkreis Coburg.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2012 sachgerechte Kriterien für eine Reform der Bedarfsplanung zu entwickeln. Er erwägt jedoch, die Entscheidung zur Bedarfsplanung im Bereich der Psychotherapie auszuklammern. Darüber hinaus stellt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung den Tatbestand der psychotherapeutischen Unterversorgung in Frage, um Forderungen nicht nachkommen zu müssen. Der G-BA braucht daher eine klare politische Vorgabe, um über die Bedarfsplanung sachgerecht entscheiden zu können, fordert Melcop.
Sowohl die aktuell gesetzlich vorgesehenen Regelungen zur Bedarfsplanung als auch die von den Krankenkassen in den G-BA eingebrachten Änderungsvorschläge würden die schlechte Versorgungslage sogar noch deutlich verschlimmern: Wenn es bei den aktuell gültigen Verhältniszahlen bliebe, wäre in Bayern mehr als ein Drittel der Psychotherapeutensitze 1213 von insgesamt 3339 vom Abbau bedroht, davon 386 in den ländlichen Regionen Bayerns.
Die Geringschätzung der Psychotherapie durch die Gesundheitspolitik zeigt sich auch in der viel zu niedrigen Anhebung des Orientierungspunktwertes durch den Erweiterten Bewertungsausschuss um nur 0,9 Prozent. Die Psychotherapeut/innen sind seit der Integration in die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) 1999 die mit Abstand am schlechtesten bezahlte Fachgruppe. Nach der Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) macht das monatliche Nettoeinkommen der Psychotherapeut/innen bei annähernd gleicher Arbeitszeit nur etwa die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens von Ärzt/innen aus. Die letzte, sehr geringe Honoraranhebung für Psychotherapeut/innen erfolgte 2009. Eine jetzt beschlossene Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 0,9 Prozent ab 2013 würde eine Erhöhung des Honorars um 73 Cent je antragspflichtige Sitzung Psychotherapie bedeuten und läge damit weit unterhalb der Inflation der letzten drei Jahre, stellt Kammerpräsident Melcop fest.
Die PTK Bayern sieht bei der psychotherapeutischen Versorgung und ihrer Vergütung keine Erkenntnisdefizite, wie vom Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, erklärt wurde, sondern Entscheidungsdefizite: Wenn die Gesundheitspolitik die psychotherapeutische Versorgung wirklich verbessern will, dann muss es für die Psychotherapie eine zusätzliche extrabudgetäre Finanzierung geben und die Honorarhöhe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten muss deutlich angehoben werden, so Melcop.