Psychotherapeutenkammer Bayern: Öffnung für neue Berufsgruppe und neuer Kammername
Meldung vom 01.06.2022
Am 1. Juni 2022 treten für unsere Kammer grundlegende Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes in Kraft. Durch die Neuregelung der Ausbildung zur Psychotherapeut*in in Form neu eingerichteter Studiengänge mit anschließender Approbation wird es zukünftig eine neue Berufsgruppe mit dem Namen „Psychotherapeut*innen“ geben, die mit dieser Gesetzesänderung in Bayern dann auch Mitglieder der PTK Bayern sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Gesetz auch der Name „Psychotherapeutenkammer Bayern“ gesetzlich festgelegt und gilt damit ab sofort für die Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeut*innen, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und der Psychotherapeut*innen.
Wer den Beruf Psychotherapeut*in ergreifen möchte, muss seit dem 1. September 2020 ein Universitätsstudium, das die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt, absolvieren. Bald ist mit den ersten Absolvent*innen und damit neuen Kammermitgliedern zu rechnen. Der bisherige Name „Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ umfasste diesen neuen Beruf der Psychotherapeut*innen nicht.
Die Abkürzung PTK Bayern gilt weiterhin fort. So erreichen Sie den Webauftritt der Kammer wie bisher über die gewohnte Adresse www.ptk-bayern.de.