Meldung vom 09.04.2020
In der ursprünglichen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu den vorläufigen Ausgangsbeschränkungen in Bayern anlässlich der Corona-Pandemie wurden Psychotherapeut*innen unzutreffenderweise zu den „Angehörigen helfender Berufe“ zugeordnet (siehe unsere Homepagemeldung vom 20.03.2020).
Das bayerische Gesundheitsministerium hat nun klargestellt, dass Psychotherapeut*innen einen eigenständigen Heilberuf ausüben und dementsprechend berufs- und sozialrechtlich Ärzt*innen gleichgestellt sind. Behandlungen von psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut*innen fallen daher unter die „medizinischen Versorgungsleistungen“, für die jede/r Bürger*in das Haus verlassen darf. Psychotherapeut*innen dürfen uneingeschränkt tätig sein. Dennoch gilt, dass Psychotherapeut*innen abwägen sollen, inwieweit eine Behandlung in der aktuellen Situation in der Praxis zu erfolgen hat oder ggfls. ein Ausweichen auf Video- oder Telefonbehandlung möglich ist.
Die PTK Bayern begrüßt die von ihr geforderte Richtigstellung der rechtlichen Zuordnung der Psychotherapeut*innen und hofft, dass die entstandenen Verunsicherungen damit nun beseitigt sind.