Neuer Glücksspielstaatsvertrag: PTK Bayern kritisiert den unzureichenden Schutz vor Suchtgefahren
Pressemitteilung
11. April 2011 -
Der Vermeidung von Suchtgefahren, wie sie die Psychotherapeutenkammer Bayern schon lange fordert, dient der Beschluss der Ministerpräsidenten zur Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages in keiner Weise, kritisiert Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der Psychotherapeutenkammer Bayern. Zusätzlich zu den illegalen Wettanbietern kommen jetzt staatlich konzessionierte private Wettanbieter hinzu. Durch diese Erweiterung des Wettenmarkts wächst das Suchtrisiko, statt durch vernünftige Regelungen reduziert zu werden, so Melcop.
Am 6. April 2011 haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Neuregelung des Glücksspiels geeinigt. Zwar bleibt das staatliche Monopol für die Lotterie erhalten (Lotto und Oddset), Sportwetten im Internet werden jedoch privatisiert. Hierbei wollen die Länder Konzessionen an sieben private Anbieter im Rahmen einer fünfjährigen Testphase, die 2012 beginnt, vergeben. Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten im Internet würden zugelassen, Fernsehwerbung im Umfeld von Sportsendungen hingegen nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den deutschen Glücksspielstaatsvertrag im September 2010 für unzulässig erklärt, weil er nicht das Ziel verfolge, die mit dem Glücksspiel einhergehende Suchtgefahr zu bekämpfen. Die PTK Bayern hat im Zuge dieses Urteils die inkonsequente deutsche Suchtpolitik kritisiert und konstruktive Verbesserungsvorschläge gemacht.
Nach der neuen Regelung müssen die sieben privaten Anbieter eine Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent des Spieleinsatzes leisten. Es bleibt offen, ob sich aufgrund dieser hohen Abgabe kommerzielle Anbieter, die z. B. in Malta und Gibraltar sitzen, überhaupt um Lizenzen in Deutschland bewerben. Bisher waren in Deutschland im Bereich Sportwetten nur Fußballtoto und Pferdewetten rechtlich geregelt, die insgesamt nur sechs Prozent Anteil am gesamten Sportwettenmarkt hatten. Der Rest war gesetzlich ungeregelt oder illegal. Der Teilnahme an diesen Sportwetten ist auch mit konzessionierten Anbietern nach wie vor Tür und Tor geöffnet, betont Melcop. Um Suchtgefahren wirksam zu vermeiden, muss der Zugang zu Glücksspielen aller Art eingeschränkt werden. Das wird auch durch eine staatlich konzessionierte Legalität nicht erreicht. Darüber hinaus sollte die Werbung für Glücks- und Wettspiele eingedämmt werden. Mit der jetzt vereinbarten Werbeerlaubnis für die Konzessionsnehmer werden mehr Menschen motiviert, an Sportwetten teilzunehmen. Diese Entscheidung nutzt letztlich nur den Profiten der Glücksspielanbieter.
Eine weitere sehr große Spielsuchtgefahr geht von den privaten Spielhallen oder Spielautomaten in Kneipen aus. Das könnte durch die Einführung einer Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten eingedämmt werden. Im Freistaat Bayern gibt es eine derartige Vergnügungssteuer bis jetzt nicht.