In Bezug auf eine Verbesserung der angestellten Kolleg/innen in den Kliniken gebe es kleine Schritte nach vorne. Die PTK Bayern ist in der Unterarbeitsgruppe (UAG) sektorübergreifende Versorgung des Krankenhausplanungsausschusses als Expertin vorgesehen. Das bayerische Gesundheitsministerium hat darüber hinaus erneut deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht einer Übernahme von Leitungsfunktionen durch Psychotherapeut/innen in Kliniken keine bayerische Gesetzesregelung entgegensteht. Der zweite Entgeltkatalog für das neue pauschalierende Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP 2014) sieht des Weiteren eine größere Differenzierung der Entgelte nach Leistung und damit eine etwas leistungsgerechtere Vergütung vor. Die Kammer hat sich zusammen mit anderen Interessensgruppen erneut für die Einführung eines Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) eingesetzt.
Zur besseren Versorgung psychisch kranker Soldat/innen konnte die PTK Bayern über Öffentlichkeitsarbeit mit dazu beitragen, dass Mitte September zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesverteidigungsministerium ein Vertrag abgeschlossen wurde, der auch für privat praktizierende Psychotherapeut/innen die Behandlung regele. Insgesamt haben 225 Kammermitglieder ihre Bereitschaft erklärt, psychisch kranken Soldat/innen eine psychotherapeutische Behandlung anzubieten.
Melcop berichtete, dass sich die Mitglieder des Länderrates im September 2013 darüber verständigt haben, dass derzeit kein Bedarf gesehen wird, von Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer eine strukturierte Muster-Fortbildung zum Thema Psychotraumatologie zu entwickeln, da die Voraussetzungen für dieses Behandlungsfeld schon mit der Approbation vorhanden sind. Als Hintergrund für diese Diskussion erläuterte er die Anforderungen für unseren Berufsstand zur Teilnahme am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hierbei werden von teilnehmenden Psychotherapeut/innen u. a. der Nachweis von 120 Stunden spezifische Fortbildung zur leitliniengerechten Diagnostik und Behandlung typischer Störungen nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten und sechs supervidierten Behandlungsfällen mit traumatischen Störungen verlangt.
Melcop berichtete über die Novelle des Heilberufekammergesetzes und die von der Kammer geforderten Neuerungen.
Weiterhin erläuterte er die nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes geplanten Änderungen der Musterberufsordnung und die wichtigsten Diskussionen dazu. Melcop stellte die derzeitigen Beratungsmöglichkeiten für Patient/innen durch die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle und häufige Themen von Anfragen vor. Ein besonderer Gesprächsleitfaden sichere dabei ein strukturiertes Vorgehen bei Anfragen von Patient/innen zu möglichem Fehlverhalten von Mitgliedern.
Melcop informierte darüber hinaus über die neu angemieteten Büroräume der Geschäftsstelle. Der Umzug von der St.-Paul-Str. in das Gebäude am Birketweg 30 ist ab Mitte Februar 2014 geplant.
Am Ende berichtete Melcop über die Arbeit der Länderrats-AG Zukunft der Ausbildung und über Veranstaltungen unterschiedlicher Verbände zur intensiven Prüfung der Option Direktausbildung. Er betonte dabei die Wichtigkeit des offenen Dialogs der unterschiedlichen beteiligten Gruppen und die Fortschritte, die durch entsprechende Foren auch schon erreicht werden konnten zur weiteren Klärung von Risiken und Chancen der unterschiedlichen Vorstellungen.
Abschließend setzte er die Delegierten über die Kontakte und Gespräche mit relevanten Parteipolitiker/innen in Kenntnis vor und nach den Wahlen in Bayern und im Bund, wobei er auch die Notwendigkeit zur Übernahme von Verantwortung durch die Berufsgruppe selbst betonte.
Der Vorstand und die Delegierten dankten Geschäftsführer Alexander Hillers, der die Geschäftsstelle der PTK Bayern seit nunmehr zehn Jahren leitet.
Psychotherapie unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel
Vizepräsident Peter Lehndorfer informierte, dass der Vorstand der BPtK eine Kommission Psychotherapie unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel eingerichtet habe. Die BPtK habe Ende September den Landeskammern einen Vorschlag des Vorstands zur Neufassung des § 5 Absatz 5 Musterberufsordnung (MBO) auf der Basis des Vorschlags der BPtK-Kommission unterbreitet. Die Vorschläge betreffen die Definition der Begriffe Sorgfaltspflicht und Fernbehandlung.
Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel gab einen Überblick über die Diskussion und die Argumente für und gegen die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien im Rahmen der Ausübung des psychotherapeutischen Berufs. An einem Fallbeispiel problematisierte er die Angemessenheit der gegenwärtigen Regelung in der Berufsordnung. Ausgehend von der Legaldefinition der Psychotherapie im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) stellte Waldvogel die Studienlage zu internetbasierten psychotherapeutischen Interventionsprogrammen vor. Für die Akzeptanz von Internet-Psychotherapien spreche vor allem ihre Niedrigschwelligkeit, die auch solchen Betroffenen die Wahrnehmung eines psychotherapeutischen Angebotes ermögliche, die sonst aus geografischen, finanziellen, persönlichen oder anderen Gründen keine Therapie in Anspruch nehmen würden. Kritisch werde gegen Internet-Therapie eingewendet, dass die Diagnostik, die Indikationsstellung und die Aufklärung nur unzureichend erfolgen könnten, gegebenenfalls erforderliche Kriseninterventionen nur sehr begrenzt möglich seien und die Auswirkungen der Kanalreduktion (rein schriftliche Kommunikation) auf die therapeutische Beziehung noch nicht untersucht wurden.