Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie
Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop gab einen kurzen Überblick über die Qualitätssicherung (QS) in der ambulanten Psychotherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, ein datengestütztes, einrichtungsvergleichendes QS-Verfahren in der ambulanten Psychotherapie einzuführen. Der G-BA hat nun auf Basis der Vorlagen des IQTiG (Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen) den Beschluss gefasst, ab 2025 mit einer Erprobungsphase in Nordrhein-Westfalen zu starten. Die Profession hat sehr große Zweifel an der Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieses QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie und befürchtet nachteilige Effekte für die Versorgung.
Finanzen
Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel präsentierte den Jahresabschluss 2023. Nach der Stellungnahme von Rudi Bittner als Vorsitzendem des Finanzausschusses wurde der Jahresabschluss 2023 durch die Delegierten angenommen sowie Vorstand und Geschäftsführung entlastet.