Psychotherapeutenkammer Bayern

Coronabedingte Ausnahmeregelungen zur Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V

Meldung vom 02.06.2020

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat in einem aktuellen Rundschreiben über die für ihre Mitglieder geltenden coronabedingten Ausnahmeregelungen zur Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V informiert. Kammermitglieder, die von den dort erwähnten Möglichkeiten Gebrauch machen möchten, wenden sich bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an die Fortbildungsabteilung der PTK Bayern (Fortbildung@ptk-bayern.de).

Angestellte Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, welche in Krankenhäusern / Einrichtungen nach § 108 SGB V tätig sind und der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht nach § 136b SGB V unterliegen, wenden sich hinsichtlich der für sie eventuell geltenden Ausnahmeregelungen bitte direkt an ihre*n Arbeitgeber*in.

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