Meldung vom 24.04.2020
Inzwischen wird in Bayern unter der Verantwortung der in den Landkreisen und kreisfreien Städten berufenen „Versorgungsärzte bzw. -ärztinnen“ medizinische Schutzausrüstung an ambulante Praxen ausgegeben. Zumindest für die Stadt München wurde uns von der dort zuständigen Stelle bestätigt, dass die Ausgabe auch an Psychotherapeut*innen erfolgt. Wir bitten um Verständnis, dass es uns nicht kurzfristig möglich ist, diese Information in einer überschaubaren Zeit für alle 71 Landkreise und 25 kreisfreien Städte in Bayern zu überprüfen. Ggf. müssten unsere Mitglieder dies selbst bei der Stelle der Versorgungsärzt*innen ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt klären. Angesichts dessen, dass nach wie vor der Bedarf der somatisch tätigen Ärzt*innen nicht ausreichend gedeckt ist, bitten wir, mit einer solchen Möglichkeit verantwortungsvoll umzugehen und den eigenen Bedarf diesbezüglich abzuwägen. Ggf. empfehlen wir, vorher abzuklären, ob die ausgegebenen Materialien in Rechnung gestellt werden. Vereinzelt ist berichtet worden, dass die ausgegebenen Materialien nachträglich zu den jeweils aktuellen Marktpreisen in Rechnung gestellt wurden. Aus der Apothekerschaft wurde uns mitgeteilt, dass Schutzmasken inzwischen auch wieder vermehrt in Apotheken frei erwerbbar sind.