Präsident Nikolaus Melcop erläuterte in dem Bericht des Vorstands, dass die Kammer weiterhin sowohl die stetige Verbesserung der psychischen Gesundheit und der psychotherapeutischen Versorgung anstrebe als auch die Interessenvertretung des Berufsstandes wahrnehme. Die Kammer und die Psychotherapeut/innen sollten darüber hinaus auch die gravierenden gesellschaftlichen Wandlungsprozesse aus psychotherapeutischer Sicht und vor dem Hintergrund der Berufsethik aktiv begleiten. Mit Sorge betrachte er Politikverdrossenheit. Innerhalb der Psychotherapeutenschaft sollte demgegenüber eine lebendige demokratische Selbstverwaltungsstruktur gepflegt werden. Zur Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Delegierten schlug der Vorstand die Einrichtung zusätzlicher Ausschüsse und Kommissionen vor. Die Delegierten als gewählte Vertreter/innen der Mitglieder stellten ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Kammermitgliedern dar.
Melcop stellte im Anschluss die Aktivitäten begleitend zur Bundestagswahl und der Regierungsbildung dar: Durch häufigen Kontakt zu Vertreter/innen der Politik, Gespräche sowie Schreiben mit ausführlichen Informationen sollte erreicht werden, dass die Forderungen der Kammern und der Psychotherapeutenschaft in einen möglichen Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Ausführlich ging er dabei auf die Forderung einer Reform der Aus- und Weiterbildung in der anstehenden Legislaturperiode ein. Die Umsetzung der Reform wurde auch auf dem 31. Deutschen Psychotherapeutentag von den Bundesdelegierten mit der Resolution "Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig fortsetzen" gefordert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zur Reform der Aus- und Weiterbildung einen Arbeitsentwurf für ein neues Psychotherapeutengesetz veröffentlicht. Melcop informierte über die Stellungnahme der BPtK dazu, welche in enger Abstimmung mit den Landespsychotherapeutenkammern und unter Berücksichtigung von Bewertungen der Ausschüsse und Verbände entwickelt wurde.
Einen weiteren wichtigen Punkt des Vorstandsberichts stellte das Thema Internet und Psychotherapie dar. Unverzichtbar sei auch in diesem Bereich die kritische Reflexion von Auswirkungen des Internets und der neuen Medien auf die Gesellschaft und die einzelnen Menschen aus psychotherapeutischer Sicht. Melcop plädierte dafür, dass internetgestützte Behandlungsangebote mittels geregelter Zulassung durch den G-BA als Medizinprodukte gelten sollen. Dafür müssen diese einer Qualitätssicherung unterliegen und der Daten- und Persönlichkeitsschutz gewahrt werden. Auch eine Regel-Finanzierung müsse geklärt und festgelegt werden.
Bezüglich der Vergütung von Niedergelassenen (mit KV-Zulassung) berichtete Melcop über die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG), welche die Psychotherapiehonorare auf niedrigem Niveau festschreiben. Hier sei eine strukturelle Analyse und anschließende Positionierung sowie Einflussnahme auf weitere Entwicklungen von Nöten.
Des Weiteren erläuterte Melcop die vier großen Ziele der Psychotherapeut/innen in Kliniken: Mit verbindlichen Personalforderungen und leitlinienorientierter Psychotherapie in den Kliniken soll eine strukturelle Verankerung von Psychotherapie und damit auch bessere Stellung von Psychotherapeut/innen in Kliniken erreicht werden. Weitere wichtige Ziele sind die Anpassung der Rahmenbedingungen der für Leitungsfunktionen sowie eine angemessene Vergütung. Nicht zu Letzt müssen die Bedingungen von Ausbildungsteilnehmer/innen im stationären Bereich dringend verbessert werden.
Anschließend informierte Melcop über den aktuellen Stand der Entwicklung eines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) in Bayern. Dieses hat die Verbesserung der Hilfen für psychisch kranke Menschen und die Novellierung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zum Ziel. Die veröffentlichten Eckpunkte des künftigen PsychKHG sprechen jedoch eine andere Sprache als die im Runden Tisch entwickelten Anregungen, an denen auch die PTK Bayern mitwirkte. Neben begrüßenswerten Planungen zur Verbesserung der Krisenversorgung liege der Fokus des Gesetzentwurfs bisher mehr auf der öffentlichen Sicherheit als auf der Unterstützung der Betroffenen. Die PTK Bayern habe sich dazu in einer schriftlichen Stellungnahme und in einem Fachgespräch im Bayerischen Landtag kritisch geäußert.
Zum Schluss des Vorstandsberichts erläuterte Melcop zwei der neu geplanten Ausschüsse. Der Ausschuss „Öffentliche Gesundheitspflege“ soll sich mit der Positionierung von Psychotherapeut/innen zu gesellschaftlichen Problemfeldern aus berufsethischer und fachlicher Sicht beschäftigen. Der Ausschuss „Versorgung besonderer Zielgruppen“ soll relevante Zielgruppen und deren Versorgungsbedarf benennen und Kriterien dafür entwickeln, welche Aktivitäten die Kammer in welchen Bereichen entwickeln sollte.
Vorstandsmitglied Birgit Gorgas ergänzte den Vorstandsbericht um aktuelle Informationen aus der Bund-Länder-AG zur Repräsentanz von Frauen in den Gremien der BPtK. Wesentliche Inhalte waren die erarbeiteten Anträge für den DPT auf Geschlechterquoten in den Gremien der BPtK sowie ein Antrag auf Einsetzung einer Gleichstellungskommission. Die Anträge sollen auf dem 32. DPT diskutiert und abgestimmt werden. Der Vorstand der Kammer richtet auf bayerischer Ebene ebenfalls eine Gleichstellungskommission ein.