Neue Informationspflichten betreffen nicht Psychotherapeut/inn/en, die ausschließlich Patienten behandeln
08. Juni 2010 -
Psychologische Psychotherapeut/inn/en (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en (KJP), die ausschließlich Patienten behandeln, müssen den Informationspflichten der neuen Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) nicht nachkommen. Um die Interessen der Verbraucher noch besser zu schützen, hat der Gesetzgeber die DL-InfoV verabschiedet. Die neue Verordnung, die seit dem 17. Mai 2010 gilt, verpflichtet Dienstleister, Gewerbetreibende und Freiberufler, zahlreiche Angaben zu ihrem Unternehmen sowie den rechtlichen Bedingungen des Vertragsabschlusses zu machen.