Psychotherapeutenkammer Bayern

4. Treffen der Psychologischen Psychotherapeut/innen und Psycholog/innen im Maßregelvollzug

28. Oktober 2015 - Mitte Oktober fand im Bezirkskrankenhaus Mainkofen das vierte Treffen der bayerischen Maßregelvollzugspsycholog/innen statt, das auch in diesem Jahr mit ca. 50 Teilnehmer/innen gut besucht war. Nach dem Grußwort des Organisators des Treffens, Christoph Klewar, und des Maßregelvollzugsleiters Dr. Johannes Schwerdtner, diskutierten die Teilnehmer/innen in thematischen Kleingruppen. Dort ergab sich ein hilfreicher Austausch von Erfahrungen über die teilweise unterschiedlichen Vorgehensweisen in verschiedenen Kliniken, z. B. im Hinblick auf die Umsetzung des neuen bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes.

Forensische Prognosegutachten – Psychologische Psychotherapeut/innen und Psycholog/innen als Sachverständige

Zum Thema, nach welchen Kriterien Sachverständige von Richtern ausgewählt werden, referierte Reinhard Schwarz, langjährig erfahrener Richter am Landgericht Bayreuth. Selbst innerhalb des Bundeslandes Bayern werde es unterschiedlich gehandhabt, ob Ärzt/innen und Psycholog/innen gleichermaßen als Sachverständige in Gerichtsverfahren beauftragt werden. Es sei dabei aber unstrittig, dass die Anzahl von Gutachten in jüngster Vergangenheit deutlich zugenommen habe und weiterhin zunehmen werde. Im Reformgesetz zur Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB sei vorgesehen, alle drei Jahre externe Begutachtungen zur Frage der Prognose durchzuführen. Es wurde kritisch in Frage gestellt, inwieweit durch noch häufigere Begutachtungen eine höhere Sicherheit für die Allgemeinheit erreicht werden könne. Insgesamt gebe es zu wenige Sachverständige, was sich u. a. in sehr langen Wartezeiten bis zur Gutachtenserstellung ausdrücke. Wichtig sei aus der Sicht des Referenten die Feststellung, dass die erforderliche „entsprechende Fachkompetenz“ nicht an ein Medizinstudium oder an eine darauf aufbauende Weiterbildung geknüpft sei. Vielmehr werde in Urteilen u. a. vom Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass bei entsprechender Fachkompetenz Psycholog/innen durchaus als Sachverständige beauftragt werden können, insbesondere auch bei Prognosegutachten.

Psychologische Psychotherapeut/innen im neuen bayerischen Maßregelvollzugsgesetz

Dr. Christian Hartl, Fachklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirksklinikum Regensburg, ging in seinem Vortrag auf die Rolle der Psychologischen Psychotherapeut/innen im neuen Maßregelvollzugsgesetz ein, das seit 1. August 2015 in Kraft ist. Erfreulich sei hier, dass entgegen dem ersten Entwurf, in dem unsere Berufsgruppe überhaupt keine Erwähnung fand, deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Dies sei keineswegs nur ein berufspolitischer Erfolg, sondern helfe dem bayerischen Maßregelvollzug für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, weil auch gut ausgebildete und erfahrene Psychologische Psychotherapeut/innen Verantwortung übernehmen könnten. Explizit vorgesehen sei im Gesetz nun, dass Maßregelvollzugskliniken (leider und vor allem inhaltlich wenig nachvollziehbar nur „in besonderen Fällen“) auch von Psychologischen Psychotherapeut/innen geleitet werden könnten. Außerdem könnten von 15 besonderen Befugnissen, die nur in Ausnahmefällen vom Maßregelvollzugsleiter delegiert werden können bis auf medikamentöse Interventionen alle auch von Psychologischen Psychotherapeut/innen übernommen werden. Hartl wertete dies als großen Erfolg, der auch durch die intensive Arbeit der PTK Bayern erreicht worden sei und bedankte sich bei allen daran Beteiligten.

 

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