Psychotherapeutenkammer Bayern

PTK Bayern begrüßt Kritik des Bundesrates zum Versorgungsstrukturgesetz: Bundesländer haben dringend notwendige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung erkannt

Pressemitteilung
27. September 2011 - „Die deutliche Kritik des Bundesrates zum Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes am vergangenen Freitag ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Versorgung psychisch kranker Menschen, auch im Freistaat Bayern“, betont Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der Psychotherapeutenkammer Bayern. „Wir haben seit Monaten gefordert, dass der so genannte allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad für die Arztgruppe ‘Psychotherapie‘ zum Stand 1.1.2012 neu ermittelt werden sollte. Zweitens haben wir gefordert, dass der zwischenzeitlich gestiegene Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen besonders zu berücksichtigen sei. Beides hat der Bundesrat nun in seiner Stellungnahme verankert“, so Melcop.

Der Bundesrat, der den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses gefolgt ist, begründet seinen Beschluss in erster Linie damit, dass die derzeitigen Verhältniszahlen für die Psychotherapeut/inn/en nicht dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung entsprächen. Durch ein verändertes Inanspruchnahmeverhalten psychotherapeutischer Leistungen seien, so der Bundesrat weiter, teils sehr lange Wartezeiten von drei Monaten und mehr entstanden. Auch die teils gravierenden Unterschiede bei den Verhältniszahlen zwischen städtischen und ländlichen Regionen führten zu Verwerfungen im Versorgungsgeschehen. Im Gesetz sollte verpflichtend vorgegeben werden, dass der Versorgungsgrad im Bereich Psychotherapie neu zu ermitteln sei. Bayern hatte im Gesundheitsausschuss des Bundesrates einen entsprechenden Antrag eingebracht.
 
„Die völlig überholte, nicht mehr zeitgemäße und willkürliche Bedarfsplanung ist jetzt auch in den Augen der Bundesländer offensichtlich ein Relikt aus vergangenen Zeiten“, stellt Melcop fest. „Oft monatelange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz sind die Folgen. Wir hoffen, dass der Bundestag den Empfehlungen des Bundesrates jetzt folgt.“
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