Psychotherapeutenkammer Bayern

Kammerwahl: Die dritte Delegiertenversammlung ist gewählt

Die Mitglieder der PTK Bayern haben die Delegierten der 3. Amtsperiode gewählt. Wir berichten hier über das vorläufige Ergebnis. Wahlberechtigt waren insgesamt 4512 Psychologische Psychotherapeut/inn/en (PP) und 990 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en (KJP). 3208 Kammermitglieder gaben ihre Stimmen ab, was einer Wahlbeteiligung von 58,3 % entspricht. Bei den Kammerwahlen 2007 lag die Wahlbeteiligung bei 59,5 %. Es wurden 3092 gültige Stimmzettel abgegeben. 23 Stimmzettel und 93 Wahlbriefumschläge waren ungültig.


Am 15.3.2012 findet die konstituierende Sitzung der neu gewählten Delegiertenversammlung (DV) statt. Im Rahmen der Sitzung wird u. a. auch der neue Vorstand gewählt.

Im Unterschied zur Kammerwahl 2007 (sieben Wahlvorschläge) umfasste der Stimmzettel der PP dieses Mal vier Wahlvorschläge. Wahlvorschlag 1: Psychotherapeuten-Bündnis. Wahlvorschlag 2: Bayerns Vielfalt. Vereinte PsychotherapeutInnen. Wahlvorschlag 3: Integrative Liste Psychotherapie. Wahlvorschlag 4: Qualität durch Vielfalt. Die wahlberechtigten PP konnten insgesamt 37 Stimmen vergeben.


Der Stimmzettel für die KJP umfasste wie 2007 zwei Wahlvorschläge. Wahlvorschlag 1: Bündnis KJP Bayern. Wahlvorschlag 2: Bayerns Vielfalt. Vereinte KJP. Die wahlberechtigten KJP konnten 8 Stimmen vergeben.

Die Namensnennung in den Tabellen der PP und KJP steht unter der Voraussetzung der Annahme der Wahl. Die Annahmefrist dauert drei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Wahlergebnisses an die Bewerber.

Nach der Wahlordnung hat die stimmberechtigte Person so viele Einzelstimmen, wie in ihrer Berufsgruppe Delegiertensitze zu vergeben sind. Die stimmberechtigte Person kann höchstens drei Stimmen an eine sich bewerbende Person vergeben (Kumulieren). Die stimmberechtigte Person kann ihre Stimmen aber auch auf alle Listen verteilen (Panaschieren).

Bei der Verteilung der zu vergebenden Sitze auf mehrere Wahlvorschläge wurde, wie es die Wahlordnung vorschreibt, das Verfahren nach Hare/Niemeyer angewendet. Die nach diesem Verfahren berechneten Sitze erhalten diejenigen Bewerber, die im betreffenden Wahlvorschlag die meisten Stimmen bekommen haben. Als Nachrücker gelten die nicht gewählten Bewerber in der Rangfolge ihrer Stimmenzahlen.

„Die Wahl und die Ermittlung des Wahlergebnisses verliefen einwandfrei“, resümiert Wahlleiter Achim Prölß. „Das gesamte Team der Geschäftsstelle war in die Auszählung der Stimmen involviert, die Zusammenarbeit war sehr gut.“

Der Vorstand dankt dem Wahlleiter RA Achim Prölß, dem stellvertretenden Wahlleiter RA Johannes Oettl und den Mitgliedern des Wahlausschusses und ihren Stellvertretern Ellen Bruckmayer, Hermann Hennermann, Brigitte Kissinger und Sigrid Böer-Müller sowie den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für ihren Einsatz und ihr Engagement bei der Durchführung der Wahl und der Wahlauszählung.

Unmittelbar nach der Delegiertenversammlung am 15.3.2012 werden wir auf der Website unserer Kammer und in Form eines Mitgliederrundschreibens über die Ergebnisse der Vorstandswahlen informieren.

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